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Werkverträge steuerlich: Risiken & Tipps 2025

Juli 29, 2025

Die steuerlichen Aspekte von Werkverträgen sind ein zentrales Thema für Unternehmen, die flexibel und effizient qualifizierte Fachkräfte einsetzen möchten. In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Herausforderungen, Risiken und Chancen, die sich bei Werkverträgen ergeben, und liefern praktische Tipps für die Umsetzung im deutschen Steuerkontext.

Was sind Werkverträge und wie unterscheiden sie sich steuerlich?

Ein Werkvertrag nach deutschem Recht verpflichtet einen Unternehmer, ein bestimmtes Werk oder Ergebnis herzustellen. Anders als bei Dauerschuldverhältnissen steht beim Werkvertrag der konkrete Erfolg – etwa die Fertigstellung einer Bauleistung – im Mittelpunkt. Steuerrechtlich ist dies entscheidend, da sich daraus unterschiedliche Pflichten für Auftraggeber und Auftragnehmer ergeben.

Wesentliche steuerliche Unterschiede zu anderen Beschäftigungsformen

  • Abgrenzung zur kurzfristigen Anstellung: Werkverträge sind auf einen bestimmten Projekterfolg und nicht auf die Arbeitskraft an sich ausgerichtet.
  • Sozialversicherungspflicht: Werkvertragspartner sind in der Regel selbstständig tätig und nicht sozialversicherungspflichtig.
  • Umsatzbesteuerung: Rechnungsstellung erfolgt mit oder ohne Umsatzsteuer, abhängig vom Status des Auftragnehmers.

Steuerliche Pflichten aus Werkverträgen im Detail

Werkverträge führen für beide Vertragsparteien zu spezifischen Steuerverpflichtungen. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen genau kennen, um Risiken zu vermeiden. Die folgenden Punkte sind dabei besonders relevant:

  • Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer): Selbständige Werkunternehmer müssen in der Regel Umsatzsteuer auf ihre erbrachten Leistungen ausweisen und abführen.
  • Einkommensteuer: Der Werkunternehmer muss seine Einnahmen aus dem Werkvertrag als Betriebseinnahmen in der Einkommensteuererklärung angeben.
  • Nachweis der Selbstständigkeit: Auftraggeber sollten durch Verträge und Dokumentation sicherstellen, dass tatsächlich eine selbständige Tätigkeit vorliegt, um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden.

Risiko Scheinselbständigkeit und deren steuerliche Folgen

Wird ein Vertragsverhältnis fälschlich als Werkvertrag gestaltet, obwohl eine dauerhafte Eingliederung in die Arbeitsorganisation besteht, drohen Nachzahlungen für Lohnsteuer und Sozialabgaben. Die deutsche Rentenversicherung prüft dies regelmäßig. Ein sorgfältig formulierter Werkvertrag und eine saubere Durchführung des Einsatzes sind daher Pflicht.

Vergleich: Werkvertrag vs. kurzfristige Bindung bei Fachkräftevermittlung

Aspekt Werkvertrag Kurzfristige Bindung
Steuerliche Behandlung Umsatzsteuerpflichtig, selbständige Tätigkeit Lohnsteuerpflichtig, abhängig Beschäftigte
Sozialversicherung In der Regel keine SV-Pflicht Volle SV-Pflicht
Projektbezug Erfolg bestimmter Leistung Arbeitskraft im Vordergrund
Flexibilität Sehr hoch – projektbezogen Begrenzt – nach Bedarf der Arbeit
Rechtliches Risiko Risiko Scheinselbständigkeit Geringes Risiko

Praxis-Tipps für Auftraggeber und Unternehmen

  • Verträge klar formulieren: Jede Werkvertragsbeziehung sollte präzise beschreiben, welches Werk zu welchem Preis in welchem Zeitraum zu erbringen ist.
  • Selbstständigkeit nachweisen: Werkunternehmer sollten nachweislich eigenständig auftreten (eigene Betriebsmittel, unternehmerisches Risiko).
  • Steuerliche Registrierung prüfen: Vor Beauftragung prüfen, ob der Auftragnehmer eine gültige Steuernummer besitzt.
  • Regelmäßigen Status-Check: Dokumentation und Einhaltung der Vereinbarungen regelmäßig prüfen, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

Werkverträge in der Fachkräftevermittlung: Praktische Umsetzung im Jahr 2025

Gerade in Branchen mit schwankender Auftragslage oder für spezifische Projekte sind Werkverträge optimal, um ausländische Fachkräfte kurzfristig einzubinden. Arthemos GmbH verfügt über ein starkes Netzwerk an Experten aus Osteuropa und vermittelt auf dieser Basis Arbeitskräfte unterschiedlichster Qualifikation schnell und rechtssicher per Werkvertrag. Die Vermittlungszeit liegt meist bei nur 3-5 Tagen, sodass Unternehmen mit minimalem administrativen Aufwand rasch auf Bedarfe reagieren können.

Typische Fachkräfte, die auf Werkvertragsbasis vermittelt werden, sind unter anderem Schweißer, Montageprofis, Bodenleger, Elektriker, Maler und viele mehr. Mehr Informationen zu den verfügbaren Qualifikationen finden Sie auf der Karriereseite der Arthemos GmbH.

Jetzt informieren und beraten lassen

Sie haben Fragen zur steuerlich korrekten Nutzung von Werkverträgen oder möchten schnell Fachkräfte für Ihr Projekt gewinnen? Kontaktieren Sie die Arthemos GmbH telefonisch unter +49 15144989273, per Mail an info@arthemos.de oder besuchen Sie uns in der Gorch-Fock-Str. 19, 27432 Bremervörde. Weitere Eindrücke und aktuelle Insights erhalten Sie auch auf unserem Instagram und Facebook Kanal.

Zusammengefasst sollten Unternehmen bei Werkverträgen besonders auf steuerliche Fallstricke wie Scheinselbständigkeit achten, klare Vertragsstrukturen schaffen und steuerliche Pflichten beider Seiten kennen. Mit professioneller Fachkräftevermittlung, wie sie Arthemos GmbH bietet, lassen sich Werkverträge effizient, sicher und gesetzeskonform umsetzen.

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