Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine kurzfristige Arbeitserlaubnis?
- Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung
- Ablauf und Beantragung der Arbeitserlaubnis
- Vergleich: kurzfristige vs. langfristige Anstellung
- Die Rolle von Personalvermittlungen bei kurzfristiger Beschäftigung
- Warum Arthemos GmbH ein starker Partner ist
Was ist eine kurzfristige Arbeitserlaubnis?
Eine kurzfristige Arbeitserlaubnis erlaubt es Personen aus dem Ausland, für eine begrenzte Zeit in Deutschland zu arbeiten – in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Diese Regelung richtet sich vor allem an Saisonarbeitskräfte und temporär benötigte Fachkräfte. Sie ist weitgehend von den Regularien zur Beschäftigungsaufnahme durch EU-Angehörige oder Drittstaatsangehörige abhängig.
Rechtsgrundlage und Zielgruppe
Die Grundlage für die kurzfristige Beschäftigung bildet § 15 der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Die Regelung wird insbesondere von Unternehmen genutzt, die kurzfristige Auftragsspitzen mithilfe fachlich spezialisierter Arbeitskräfte überbrücken möchten. Dies betrifft häufig Branchen wie Bau, Landwirtschaft oder Industrie.
Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung
Nicht jeder ausländische Arbeitnehmer kann sofort eine kurzfristige Arbeitserlaubnis erhalten. Es gelten spezifische Voraussetzungen zur Legalität der Beschäftigung und zur sozialen Absicherung.
Wichtige Anforderungen im Überblick
- Die Dauer der Beschäftigung darf 90 Kalendertage pro Jahr nicht überschreiten
- Keine Sozialversicherungspflicht, wenn die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird
- Keine vorherige Einwilligung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, wenn eine Ausnahmeregelung vorliegt
- Angemessene Bezahlung entsprechend des deutschen Mindestlohns
Besonders bei nicht-deutschsprachigen Arbeitskräften empfiehlt sich ein strukturierter Vermittlungsprozess zur rechtssicheren Anstellung.
Ablauf und Beantragung der Arbeitserlaubnis
Der Beantragungsprozess hängt vom Herkunftsland des Arbeitnehmers ab. Für EU-Bürger ist meist keine Erlaubnis notwendig, während Drittstaatsangehörige eine spezifische Zustimmung benötigen.
Ablauf der Beantragung Schritt-für-Schritt
- Feststellung des Beschäftigungsumfangs und der Dauer
- Prüfung, ob der Mitarbeiter aus der EU, dem EWR oder einem Drittstaat kommt
- Je nach Herkunft: Antragstellung bei der Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit
- Abschluss eines Werk- oder Arbeitsvertrags
- Meldung bei der Sozialversicherung (möglichst elektronisch)
Vergleich: kurzfristige vs. langfristige Anstellung
In bestimmten Fällen kann es sinnvoller sein, statt einer kurzfristigen Anstellung eine längerfristige Option zu wählen. Der folgende Vergleich gibt einen Überblick.
| Aspekt | Kurzfristige Beschäftigung | Langfristige Festanstellung |
|---|---|---|
| Dauer | Bis zu 90 Tage/Jahr | Unbefristet oder über 6 Monate |
| Sozialversicherungspflicht | Nein (unter bestimmten Umständen) | Ja |
| Flexibilität für Arbeitgeber | Sehr hoch | Begrenzt |
| Planbarkeit für Fachkräfte | Gering | Hoch |
| Verwaltungsaufwand | Niedrig | Hoch |
Die Rolle von Personalvermittlungen bei kurzfristiger Beschäftigung
Personalvermittlungen spielen eine zentrale Rolle bei der Besetzung kurzfristiger Arbeitsplätze – insbesondere, wenn es um Fachkräfte aus dem Ausland geht. Der Fokus liegt dabei auf rechtssicherer Vermittlung, passgenauer Auswahl und schneller Einsatzfähigkeit.
Leistungen einer spezialisierten Vermittlungsagentur
- Sorgfältige Auswahl qualifizierter Arbeitskräfte aus einem bestehenden Netzwerk
- Unterstützung bei allen Formalitäten zur Arbeitserlaubnis
- Schnelle Personalverfügbarkeit – oft innerhalb von wenigen Tagen
- Flexibilität durch Werkverträge oder projektbasierte Absprachen
Warum Arthemos GmbH ein starker Partner ist
Für Unternehmen, die kurzfristig einsatzbereite Fachkräfte benötigen, bietet die Arthemos GmbH eine spezialisierte Lösung. Mit einem engmaschigen Netzwerk an qualifizierten Fachkräften aus Osteuropa können innerhalb von 3–5 Tagen passgenaue Arbeitskräfte vermittelt werden.
Vorteile im Überblick
- Breite Auswahl an Fachkräften von Abbrucharbeiter über Elektriker bis Zimmerer
- Flexible Anstellungsmodelle: Werkverträge oder Festanstellung
- Schnelle und rechtssichere Abwicklung der kurzfristigen Arbeitserlaubnis
- Individuelle Beratung von Montag bis Freitag (07:00 – 21:00 Uhr), am Wochenende (09:00 – 19:00 Uhr)
Kontaktaufnahme ist einfach: Per Telefon unter +49 15144989273, per E-Mail an info@arthemos.de oder über das Online-Kontaktformular. Weitere Informationen findest Du auch auf Instagram und Facebook.
Standort: Gorch-Fock-Str. 19, 27432 Bremervörde
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